Das Unternehmen

Das Team der Mediatoren Von links nach rechts: Herr Brinkmann, Frau Böttcher, Herr Meissner, Herr Weber, Frau Siebertz, Frau Wessel

U N S E R   T E A M 

BW Übersetzungen, mit dem Mediatoren-Team für drei EU Sprachen, existiert seit über 10 Jahren. Zwar haben wir im Laufe der Zeit immer wieder modernisiert, aber eines hat sich nie verändert: Unsere Leistung! Und das soll auch in Zukunft so bleiben. Sechs Fachkräfte stehen Ihnen zur Verfügung, um dieses zu gewährleisten. Denn schließlich haben wir es dieser Leistung zu verdanken, dass unsere Kunden zufrieden sind. Wir verzichten auf die Nennung der Namen von Kunden, die uns Ihre Übersetzungen anvertraut haben. Wir versichern, es sind viele namhafte darunter.

Weil wir unsere Leistung stets auf dem besten Stand halten und weil unsere Leistung ihren Wert hat, erwarten wir auch die zeitnahe Zahlung einer entsprechenden Vergütung. Unsere Vergütungen entsprechen den Regelungen im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz)

Für BW Übersetzungen gelten folgende Regelungen der Vergütung:

1. Die Vergütung für eine Übersetzung beträgt 1,35 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge der jeweiligen Schrift. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit der Schrift, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Schriftstücken auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist die Schrift in der Zielsprache, werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge in der Schrift in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je
Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt. (...)

2. Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er eine Entschädigung wie ein Dolmetscher.



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